Südwestlich von Konstanz liegt im Kanton Thurgau die Gemeinde Tägerwilen. Zwischen Tägerwilen und der Deutsch-Schweizer Grenze liegt das Tägermoos.

Es handelt sich um eine weite Ebene zwischen dem Grenzbach zur Stadt Konstanz und der dörflichen Siedlung. Der grösste Teil dieses einstigen Sumpf- und Weidegebietes ist heute ein fruchtbares Ackerland mit Gemüsebau. Es ist grösstenteils im Eigentum der Stadt Konstanz. Der Erwerb durch die Stadt aus ehemals meist klösterlichem Eigentum als Vorgelände zur Sicherung ihrer Mauern und Gräben lässt sich urkundlich in der Zeitspanne von 1245 bis 1560 nachweisen.
Der Einfluss der durch die Stadt auf diesem Gebiet erlangten Gerichts- und Vogteirechte wurde so gross, dass immer wieder versucht wurde, es auch dem eigenen Hoheitsgebiet zuzuordnen. So wurde dort 1384 bei der damals einzigen Moossiedlung, dem Ziegelhof, ein Galgen als konstanzische Richtstätte erbaut. Noch heute erinnert ein dortiger Flurname an die erst 1833 erfernte Einrichtung.

1798 wurde der Thurgau frei, alle landvögtlichen, landgerichtlichen und gerichtsherrlichen Rechte wurden aufgehoben, allerdings nicht die über das Tägermoos. Offenbar hatten die Schweizer dem damals noch unbesiedelten Gebiet in diesen Belangen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. So entstanden mit der Zeit und der Fruchtbarmachung des Mooses Streitigkeiten über hoheitsrechtliche Befugnisse. Auch die politische Zuordnung zu einem schweizerisch verankerten Gemeindegebiet unterblieb, sodass ein Zustand entstand, der noch heute auf einen staatsrechtlichen Entscheid wartet.

Dessen ungeachtet hat die Gemeinde Tägerwilen das ganze Moos in ihren Verwaltungsauftrag eingebunden und dabei die 1831 in einem Staatsvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Seekreisdirektorium Baden-Baden eingeflossenen Sonderregelungen, berücksichtigt.

2002 wurden Verhandlungen aufgenommen, um die Rechtsverhältnisse im Tägermoos in eine zeitgemässe, für alle Beteiligten vorteilhafte, neue Ordnung zu überführen.

(Vielen Dank an Bernhard Luerssen für den Hinweis)

 
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