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Im Süden Liechtensteins
an der Grenze zur Schweiz gibt es in der Nähe von Katharinenbrunnen
eine Quelle (X), für die durch einen
Staatsvertrag
von 1948 der Schweiz uneingeschränkte Nutzungs- und Zugangsrechte
gewährt werden. "Dadurch wird lediglich ein bereits seit Jahren tatsächlich bestehender Zustand vertraglich festgehalten." |
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Eine andere
Erklärung könnte also sein, dass irgendwelche Landwirte Ihre
Kühe immer dort tränkten und sich die hohe Diplomatie dann
veranlasst sah, das auch in einem Vertrag festzuschreiben. |