Im Süden Liechtensteins an der Grenze zur Schweiz gibt es in der Nähe von Katharinenbrunnen eine Quelle (X), für die durch einen Staatsvertrag von 1948 der Schweiz uneingeschränkte Nutzungs- und Zugangsrechte gewährt werden.

Der Passus lautet:

"Das Fürstentum Liechtenstein räumt der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die 250 Meter südwestlich St. Katharinabrunnen und 90 Meter westlich der Strasse nach Luziensteig gelegenen Quelle ein unbeschränktes Benützungs- und Zutrittsrecht ein."

Im zugehörigen Bundesblatt heist es zusätzlich:

"Dadurch wird lediglich ein bereits seit Jahren tatsächlich bestehender Zustand vertraglich festgehalten."



Weshalb dies so ist, ist bislang nicht abschliessend geklärt, ein Erklärungsansatz findet sich hier (englisch, vielen Dank an Len Nadybal).
Einer besonderen Nutzung scheint das Wasser der Quelle aber nicht zuzukommen, da sie nicht eingefasst und frei zugänglich ist. Der Erklärung oben widerspricht auch, dass die Nutzung für militärische Zwecke Einrichtungen versorgen würde, die deutlich höher als die Quelle liegen und darüber hinaus durch Wasserläufe der umgebenden Berge versorgt werden.

Eine andere Erklärung könnte also sein, dass irgendwelche Landwirte Ihre Kühe immer dort tränkten und sich die hohe Diplomatie dann veranlasst sah, das auch in einem Vertrag festzuschreiben.

Für weitere Hinweise bin ich dankbar.

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