
Sigrid hat am 27. März 1998 Anzeige gegen den Mistkerl erstattet!
Die Vernehmung fand im Landeskrankenhaus Hildesheim statt. Eine Kripobeamtin führte die Vernehmung durch. Im Laufe des Gesprächs wurde Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt, die Beamtin sah den Straftatbestand für mehrfache Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauch an Kindern als erfüllt.
Die Vernehmung dauerte etwa drei Stunden! Karl-Heinz war dabei.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren (sexueller Mißbrauch von Kindern) am 12. Mai 1998 eingestellt!
Begründung: Die Verfolgungsverjährung beträgt bei sexuellem Mißbrauch von Kindern zehn Jahre.
Sigrid fiel aus allen Wolken, war sehr enttäuscht, verärgert und verbittert.
Aus der Vergewaltigung machte die Staatsanwaltschaft "nur" sexuellen Mißbrauch!
Der Knackpunkt bei der Vernehmung war, daß Sigrid alle Aussagen zu den Vergewaltigungen zu vage hielt. Antworten wie "ich glaube..., ich kann micht nicht genau erinnern..., ich weiß es nicht mehr so genau..., usw. haben die Aussagen zu sehr verwaschen, die Konkretheit fehlte.
Wer eine solche Vernehmung noch vor sich hat, sollte sich unbedingt Stichpunkte machen!
Wichtig sind die Tatzeit/en, Tatort/e, sowie Zeugen.
Das wichtigste jedoch ist die Aussage: "An dem Tag hat der Täter den Beischlaf vollzogen!" oder ähnlich, aber auf keinen Fall:" ...ich weiß es nicht mehr genau, ob und wie..."!
Zur Zeit denkt Sigrid darüber nach, ob sie einen neuen Anlauf macht un die Angaben konkreter macht, damit der Mistkerl doch noch zur Rechenschaft gezogen werden kann!