Ilja Schmelzer <schmelze@fermi.wias-berlin.de> schrieb im Beitrag <i3gpvikb438.fsf@fermi.wias-berlin.de>...
>wir schrieben:
> unsere HP zum Thema sexueller Mißbrauch an Mädchen und Frauen
> wurde in vielen Bereichen aktualisiert und erweitert.
> P.S. Kommentare bitte in unserem Forum oder Gästebuch
> hinterlassen. Wer will kann auch mailen!
Ich ziehe offene Diskussion vor.
> Alexandra Seggelke mit ihrem Sohn Pascal. Die Hildesheimerin
> fordert nach den Gewalttaten an Markus Wachtel und Christina
> Nytsch härtere Strafen für Sexualtäter und möchte Menschen
> mobilisieren.
> Doch keiner unternimmt etwas. Das stört Alexandra Seggelke schon
> lange. In den letzten Tagen ist die Hildesheimerin auf die Straße
> gegangen, hat sich für die Sicherheit der Kinder stark gemacht. In
> nur drei Stunden hat die Mutter von drei Kindern in der
> Fußgängerzone über 450 Unterschriften gesammelt, ist für härtere
> Strafen für Sexualtäter und Mörder eingetreten. Mit ihren
> Forderungen nach lebenslänglichen Strafen und
> Sicherheitsverwahrung steht sie nicht mehr allein da.
Nicht mehr ist niedlich. Damit stand man nie allein da.
> Wenn wir nicht endlich etwas tun, machen auch wir uns schuldig", so
> Alexandra Seggelke, die verlangt, daß ein Wiederholungstäter keine
> neue Therapie erhält. Wie in den USA sollte öffentlich
> bekanntgemacht werden, wenn ein Sexualtäter in eine bestimmte Region
> zieht, meint die Initiatorin. Mit diesen Forderungen trifft sie den
> Nerv der Zeit getroffen zu haben, auch mit ihrem Wunsch, die
> Unterschriften persönlich an den Ministerpräsidenten Gerhard
> Schröder zu übergeben.
"Und sie wissen nicht, was sie tun, aber Hauptsache sie tun was" kann ich da bloß sagen. Den Nerv der Zeit hat sie damit natürlich getroffen. Ob dieser Treffer aber Kinderleben rettet oder unverantwortlich gefährdet, interessiert kaum. Rationales Denken ist durch den "es muss was getan werden"-Reflex ausgeschaltet. Also, Denken einschalten: Wenn der Täter die Tat beschliesst, erwartet er nicht, gefasst zu werden. Daher ist die Strafhöhe, wenn es mehr ist als eine kleine Geldstrafe, relativ unerheblich. Die Höhe der Strafe wird jedoch wichtig, wenn etwas schiefgeht und der Täter die Wahl hat: Kind laufen lassen (Folge: Anzeige und Verurteilung nach Aussage des Kindes) oder für immer zum Schweigen bringen. Für Wiederholungstäter (Drohung neuerdings: lebenslanges Wegsperren als Sicherheitsverwahrung) lohnt es sich, das Kind zu töten. Ich erwarte (notieren: falsifizierbare Vorhersage) dass in den nächsten Jahren eher mehr Kinder aus sexuellen Gründen umgebracht werden als bisher - _wegen_ der Straferhöhung.
> Sexueller Mißbrauch heißt, daß ein Erwachsener (meistens Männer)
> oder Jugendlicher seine Machtposition, seine körperliche und
> geistige Überlegenheit, sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder
> die Abhängigkeit eines Kindes zur Befriedigung seiner eigenen
> sexuellen Bedürfnisse benutzt.
Akzeptabel.
> Dazu gehört z.B. wenn ein Mann oder eine Frau... ein Kind zur
> eigenen sexuellen Erregung anfaßt oder sich von ihm berühren läßt
> den Intimbereich eines Mädchens (Scheide, Po, Brust) oder Jungen
> (Po, Penis) berührt
Wieso? Das gehört rein logisch nicht dazu.
> Die Verantwortung für den sexuellen Mißbrauch trägt immer der Täter,
> unabhängig vom Alter und dem Verhalten des Mädchens oder Jungen.
Formal richtig. Normalerweise will man damit aber den Unterschied zwischen Missbrauch (Def. siehe oben) und sexuellen Handlungen verwischen.
> Wenn Kinder über sexuellen Mißbrauch sprechen, sagen sie die
> Wahrheit.
Sehr zweifelhaft.
> Es gibt Geheimnisse, die Spaß machen,
> z.B. Geburtstagsüberraschungen. Es gibt aber auch Geheimnisse, die
> Dir Bauchschmerzen oder unangenehme Gefühle bereiten. Sogar wenn Du
> versprochen hast, nichts zu erzählen: Solche "schlechten"
> Geheimnisse darfst und sollst Du weitersagen.
Mit dem "sollst" habe ich Schwierigkeiten. Pflicht zur Denunziation?
>8 Goldene Regeln, die Kinder ohne Aufsicht beachten sollten
Sehr zweifelhaft. Schüren wahrscheinlich Angstgefühle bei Kindern. Schutz bieten sie kaum. Eine Studie zeigte erhöhte Verletzungsgefahr nach solchen Schulungen (siehe Rutschky/Wolff, Handbuch sexueller Missbrauch). Vor allem, sie schweigen zu der größeren Gefahr - den Mißbrauch durch Eltern. Was nicht heisst, dass Warnung an Kinder vor ihren Eltern nun ein Mittel der Wahl wäre:
> aus: Oldenburger Stachel 2/97
Wo ich Wildwasser folgen kann, ist, dass sie was gegen die Rückkehr zum alten Feindbild - boeser fremder Paedophiler gegen intakte Familie - haben, die die Rechte im Zusammenhang mit der Belgien-Hysterie elegant hingekriegt hat. Das wars aber auch schon.
> Die meisten Taten geschehen im Familien- und Bekanntenkreis.
> Deshalb sollten die Eltern den Kindern klarmachen, daß ALLE
> Menschen, auch die ihnen vertrauten, zu Tätern werden können.
Eher noch verheerender. Alle ausser WW selbst sind böse.
> Schon bei der allgegenwärtigen Werbung, die immer öfter das Bild des
> unschuldigen Kindes in erotisierender Form benutzt, gibt es die
> Möglichkeit, zu protestieren.
Hier wird die totalitaere Natur von WW offensichtlich. Einen Zensur-Staat wollen sie, in dem schon ein nettes Kinderbild tabu ist.
> Die Polizei Gütersloh rät...
einen Abzug von WW-Ideologie, der nur wenig durch Sachkenntnis getrübt ist.
> Mädchen und Jungen werden gezwungen, ...
Für die Polizei ist es ziemlich unwesentlich, ob sie gezwungen werden oder es freiwillig machen. Der 176 sagt dazu nichts.
> Kinder tragen niemals die Verantwortung für einen sexuellen
> Übergriff. Oft wird behauptet, Mädchen "verführten" oder
> "provozierten" den Täter. Das ist falsch. Manchmal machen kleine
> Mädchen Rollenspiele: Sie spielen "große Frau", verkleiden sich und
> sagen vielleicht: "Ich will einen Kuß, son einen richtigen, wie im
> Film!" Dies ist keine Aufforderung zur Sexualität. Der Erwachsene
> muß die Grenzen ziehe, er kann abschätzen, was ein Kind nicht
> absehen und verantworten kann.
Aha. Was kann es denn an einem Zungenkuss nicht absehen oder verantworten?
> Sie haben Phantasie für Zauberer, Hexen und Gespenster, aber einen
> sexuellen Mißbrauch erfinden sie nicht.
Wenn sie nicht durch WW und Co suggestiv befragt werden, sicher nicht allzu haeufig. (Ich hatte allerding in meiner Kindheit einige passive Missbrauchsphantasien, ohne selbst missbraucht worden zu sein.)
> Wenn Mädchen oder Jungen von sexuellen Übergriffen berichten, so
> ist sicher, daß sie einen sexuellen Mißbrauch erlebt haben.
Falsch. Wenn sie es nach Suggestivbefragungen (Empfehlungen wie man suggestiv befragt woanders, zitiert weiter unten) tun, ist es völlig normal, Falschaussagen zu bekommen. (Experimentell ganz einfach beweisbar und bewiesen. Man fragt dazu Kinder ueber eine kontrollierte eben stattgefundene ärztliche Untersuchung aus.)
> Doch, Sie dürfen, denn Zärtlichkeit ist lebensnotwendig und macht
> Eltern wie Kindern Freude. Aber achten Sie genau auf die Reaktion
> Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes: Gefällt ihr die Zärtlichkeit
> wirklich? Wendet er sich ab, macht ein abweisendes Gesicht?
Aber auch wenn Sie dies beachten, können Sie nicht sicher sein, dass die Polizei Gütersloh Sie nicht doch des sexuellen Missbrauchs anklagt. Dazu gibt es nur ein sicheres Mittel: Kinder gar nicht erst berühren, und über sexuelle Themen nicht reden. Oder zumindest Geheimhaltung anfordern. Womit man sich allerdings bereits schuldig macht nach ihrer Logik, geht also auch nicht:
>Sexueller Mißbrauch beginnt dort, wo der Erwachsene Zärtlichkeit
>benutzt zur Anregung oder Befriedigung seiner Sexualität, wo versucht
>wird, ein Mädchen oder einen Jungen zu Zärtlichkeiten zu überreden
>oder zu nötigen, wo Geheimhaltung eingefordert wird, wo das Kind sich
>nicht mehr wohl und geborgen, sondern bedrängt und benutzt fühlt.
Strafbares Verhalten nach P.176 beginnt allerdings irgendwo anders. Dort, wo ein Staatsanwalt oder eine WW-Tante etwas als "sexuell" klassifiziert, egal was die Beteiligten dabei empfinden.
> Mädchen und Jungen sind sexuelle Wesen und haben sexuelle
> Bedürfnisse. Es ist völlig natürlich, daß sie diesen mit
> Gleichaltrigen nachgehen wollen in Form von Doktorspielen,
> Schmusen, Streicheln oder Nacktsein;
Weiterhin ist zumindest Masturbation und Zusehen zu nennen. Und wieso nur mit Gleichaltrigen? Weil nicht sein kann, was nicht (nach 176) sein darf. Unabhängig davon sind dies Straftaten gegeüber diesen Gleichaltrigen (nach 176), die die Eltern eigentlich verpflichtet sind zu unterbinden.
> sie sind interessiert an ihrem eigenen Körper und dem anderer Kinder
> und Erwachsener.
Genau. Ein verbrecherisches Interesse, der Jugendschutz baut mit der Indizierung von FKK-Heften vor.
> Gerade ein Familienangehöriger hat viele Möglichkeiten, sich das
> Schweigen des Mädchens oder Jungen zu sichern, indem er die Liebe
> und Abhängigkeit ausnutzt. Er kennt alle Vorlieben, Schwächen und
> Bedürfnisse des Kindes und kann damit erpressen. Zum Beispiel: "Wenn
> Du was sagst, komme ich ins Gefängnis, Deine Geschwister und Du, ihr
> kommt ins Heim, dann müssen wir Deinen Hund einschläfern lassen, die
> Mama ist allein und hat kein Geld und Du bist schuld!"
Eine Möglichkeit, welche durch die jüngsten Strafrechtsreformen und die heutzutage hysterische Reaktion bedeutend verstärkt wurde.
> Falls Sie schon einmal die Erfahrung gemacht haben, sich zu Kindern
> sexuell hingezogen zu fühlen, können und müssen Sie verantwortlich
> handeln. Sie sollten wissen, daß Sie Mädchen und Jungen mit solchen
> Gefühlen auf jeden Fall schaden. In diesem Fall sollten Sie
> unbedingt fachliche Hilfe bei einer Beratungsstelle einholen.
Sie sollten wissen, dass dies eine unbewiesene Phantasie ist. Sie schaden ihren Kindern, wenn sie Zwang oder Gewalt anwenden oder ihre Autorität missbrauchen. Gefühle an sich sind nicht schädlich.
> Auf die Reaktionen des Kindes achten bedeutet: Akzeptieren Sie
> sofort, wenn das Mädchen oder der Junge bei einem körperlichen
> Kontakt Unbehagen oder Abwehr äußert.
Genau.
> Manche Jungen und Mädchen bekommen von zu Hause zu wenig
> Aufmerksamkeit, Zuneigung und Zärtlichkeit. Der Täter benutzt ihr
> Bedürfnis nach Nähe für sexuelle Übergriffe.
Wenn Sie allerdings ausreichend Zärtlichkeit geben, kann es passieren, dass ein Staatsanwalt oder WW-Mitarbeiter Ihre Handlungen so bezeichnet.
> Lassen Sie dem Mädchen oder Jungen ihre/seine Wahrnehmung und
> Einschätzung von Situationen und Gefühlen. Bestärken Sie das Kind,
> sich nichts einreden zu lassen, was ihr/ihm widerstrebt.
Schön wäre es, wenn Polizei und WW sich selbst dran halten würden, und dem Kind nicht einreden, dass jede Form von Sex mit Erwachsenen ihm/ihr widerstrebt.
> Den Mädchen und Jungen hilft es nicht, wenn wir das Geschehene
> herunterspielen oder - das Gegenteil - es aufbauschen, es hilft
> ihnen, wenn ihr Empfinden ernstgenommen wird.
Das Strafrecht (P. 176) kennt sowas wie das Empfinden des Kindes leider nicht.
> Es kann vorkommen, daß Mädchen oder Jungen versuchen, den Vater so
> zu berühren, wie sie es beim sexuellen Mißbrauch erfahren
> haben. Ziehen Sie hier klare Grenzen, ohne böse zu werden. Sagen
> Sie, daß Sie sie/ihn sehr lieb haben und gerne schmusen oder
> kuscheln, aber daß Sie so nicht berührt werden wollen.
Eine Verpflichtung zur Luege, wenn der Vater dies (koennte ja passieren) durchaus will?
> Falls Sie eine Anzeige in Erwägung ziehen, können Sie das auch noch
> nach Tagen oder Wochen tun. Sie haben zeit, alles reiflich zu
> überlegen und sich danach zu richten, wie es Ihrer Tochter oder
> Ihrem Sohn geht.
Konkreter: tun sie es nur, wenn ihr Kind es so will.
> Mittlerweile gibt es eine Reihe von Beratungsstellen.
Wählen sie eine, die sich nicht selbst das Recht anmaßt, Anzeige zu erstatten. Also besser nicht Wildwasser.
> Es muß deshalb im Einzelfall zusammen mit der Beraterin oder dem
> Berater geprüft werden, ob eine Anzeige Sinn macht, wie das Kind
> dies verkraften wird und welche anderen Möglichkeiten des Schutzes
> noch gegeben sind.
Wenn das Kind den Täter nicht im Knast sehen will, ist nicht einzusehen, wieso eine Anzeige Sinn machen könnte, egal ob ein Kind dies "verkraften kann" oder nicht. Die Formulierung macht schon deutlich, dass es den Verfassern weniger um das Kindesinteresse als das eigene Bestrafungsinteresse geht. Das Kind muss halt durch, wenn es es halt "verkraften kann".
> Literaturhinweise
> URSULA ENDERS (HRSG.): Zart war ich, bitter war's.
Äußerst einseitig. Die sehr viel seriösere Quelle
Rutschky/Wolff, Handbuch sexueller Missbrauch fehlt natürlich.
> Ein Gesamtkatalog über Materialien und Literatur ist erhältlich bei
> DONNA VITA, Fachhandel und Verlag für Materialien gegen den
> sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen,
Gesamtkatalog eines Fundi-Verlages?
> Bei jüngeren Kinder kann es hilfreich sein, das, was man schon von
> dem Kind weiß, als die Geschichte eines anderen Kindes zu erzählen
> ("Ich kannte mal ein Kind, das ..."). Wenn das Kind dann für sich
> diese Geschichte zurückweist, kann man ihm folgen, indem man seine
> Antwort weiterführt ("Ja, das hat dieses Kind auch immer gesagt
> ..."). Wenn der Widerstand und die Angst zu groß sind, kann auch das
> ganze Gespräch in der dritten Person' stattfinden ("Kanntest Du auch
> mal so ein Kind? Was hat es Dir erzählt?").
Diese Technik nennt man Suggestivbefragung. Wenn dabei ein Missbrauchsbericht auftaucht, nicht wundern - ist auch bei nicht missbrauchten Kindern voellig normal.
> Wenn möglich, werden Auswege und Lösungen skizziert und zusammen mit
> dem Kind überlegt, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten und was
> jeder einzelne Schritt an weiteren Konsequenzen nach sich ziehen
> könnte. Dabei ist es unbedingt erforderlich, keine Versprechungen
> abzugeben, vor allem nicht für Dritte!
Nicht nur das. Falsche Versprechungen sind natuerlich das Letzte, sowas preisen höchstens Enders und Co, Zart war ich, bitter war's, als erfolgreiche Aufklärungsarbeit an. Aber man muss die Kinder auch davon informieren, dass sexuelle Handlungen, selbst wenn sie sie selbst als natuerlich empfinden, mit langjährigen Gefängnisstrafen bedroht sind.
> aus: Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 10.03.1998
> Elfjähriger als Erpresser
>
> Einen ungewöhnlichen Einfall, sein Taschengeld
> aufzubessern, hatte ein Elfjähriger ...
Ungewöhnlich? ROTFL
Ilja
I. Schmelzer, D-10178 Berlin, Keibelstr. 38, <schmelzer@wias-berlin.de>
http://www.cyberpass.net/~ilja

(Dieser Beitrag wurde unzensiert aus den Newsforum übernommen, der besseren Übersichtlichkeit haben wir die Zitate farblich unterschiedlich dargestellt!)
Hier unsere eMail Antwort: Hallo, mehr zufällig haben wir Deinen Beitrag im Forum gelesen. Wäre besser in unserem Forum aufgehoben gewesen, da die zitierten Textpassagen dort auch für jeden Leser nachlesbar sind! Außerdem sind wir der Meinung, daß im Forum viel zuviele Diskussionsthemen laufen, in unserem Forum jedoch speziell zu diesem Thema. Und unser Forum ist ebenfalls öffentlich! Wir werden diesen Beitrag in unsere Homepage einfügen. Die (zu erwartende) Strafhöhe hat wohl bislang kaum irgendeinen Täter von einer Straftat abhalten können. Der Umkehrschluß wäre, alle Strafen fallen zu lassen, und es gäbe keine Straftaten mehr! Sehr blauäugig! Eine angemessene Strafhöhe nach sexuellen Mißbrauch/Vergewaltigung kann es gar nicht geben, allenfalls Sippenhaft (lächerlich!). Durch sexuellen Mißbrauch/Vergewaltigung wird i.d.R. das Opfer über Jahrzehnte seelisch und körperlich schwer beeinträchtigt, meist auch deren Familien und deren Kinder, also u.U. Generationen. Was heißt: "falsifizierbare Vorhersage"? Sexueller Mißbrauch und sexuelle Handlungen an Kindern sind so oder so strafbar! Mißbrauch ist ohne Taten schwer vorstellbar, weshalb also verwischen? Wenn Kinder von sich aus über Mißbrauch sprechen, sagen sie die Wahrheit! Weshalb sollten sie sich solche Geschichten ausdenken? Um sich interessant zu machen? "Pflicht zu Denunziation?" Denunziation bedeutet: Anschwärzung aus niederen Beweggründen, Verleumden. Einen Straftatbestand anzuzeigen ist mit Sicherheit keine Denunziation! Das "Handbuch sexueller Missbrauch (Rutschky/Wolff)" kennen wir in der Tat noch nicht, wird sich aber ändern! Versprochen! Ist deshalb auch der Grund, weshalb dieses Buch in unserer Liste fehlt. Wir haben nicht die Absicht mit unserer Seite Pseudo-objektiv zu sein. Erfahrener sexueller Mißbrauch/Vergewaltigung ist ein sehr subjektives Erlebnis. Genauso wie jede andere erlittene Straftat. Die subjektiven Erfahrungen (auch U.Enders..) führen fast zwangsläufig zu subjektiven Meinungen, die selbstverständlich diskutabel sind. Allheilmittel, oder "Bedienungsanleitungen" zum Umgang mit Mißbrauch gibt es nicht! Trotzdem ist die Diskussion darüber wichtiger denn je! Die Ursachen liegen unseres Erachtens nicht ausschließlich bei den Täters oder den Opfern, sondern bereits in deren Erziehung und Umfeld. Hier muß also angesetzt werden. Und solange diese Thematik totgeschwiegen wird, oder polemisiert wird, wird sich auch nichts verändern. Wir, die Eltern unserer Kinder sind u.a. verantwortlich für deren Entwicklung und Zukunft (auch für die als eventueller Täter oder Opfer)! Strafen werden dieses Problem nie beseitigen. Übrigens sind Sigrid's Erfahrungen mit Wildwasser andere, als die beschriebenen. Anzeige hat Wildwasser nicht erstattet! Die "Ergebnisse" von Suggestivbefragungen sind allerdings sehr zweifelhaft, haben jedoch in der Regel vor Gericht auch keinen Bestand. Gespräche mit Kindern über deren Erfahrungen (gleich welcher Art) müssen so geführt werden, daß es die Aussagen der Kinder bleiben. Das ist nicht leicht, wie viele Gespräche mit unserem Sohn uns zeigen, aber es geht! Als Fazit aus dem Beitrag ziehen wir, das wir darauf hinweisen, daß alle namentlich gekennzeichneten Seiten/Artikel nicht unbedingt unserer Meinung entsprechen! Wir würden es begrüßen, die Diskussion in unserem Forum fortzuführen! Grüße aus Hildesheim Sigrid & Karl-Heinz