„Wie ausbeuterisch war das Mittelalter ?“
Die Bauern hatten dem
Lehnsherrn einen Grundzins (oder auch
Zehnt) abzugeben und Robot zu
leisten. Steuern mussten sie nur bei
wirklichem Bedarf zahlen und wenn, dann nur sehr gering. Für all diese
Leistungen, hatte der Lehnsherr den Bauern Schutz zu gewähren und für sie in
den Krieg zu ziehen. Denn Waffendienst war ausschließlich Sache des Adels, der
auf Turnieren etc. von Kindheit an ständig dafür trainierte.
Man unterschied eben den
„Nährstand“ (= Bauern) und „Wehrstand“ (=Adel).
Der vorher erwähnte Grundzins oder Zehnt,
verpflichtete den Bauern ein Zehntel
seines Ertrages pro Jahr an seinen Lehensherren abzugeben.
Ich will anhand eines
Beispieles darstellen, wie groß der Ertrag eines Bauern im Mittelalter
durchschnittlich war.
Eigentum der Bauern: Abgabe an den
Grundherren:
20-40 Rinder 200 Käse
15-35 Schafe
2 Rinder
5 Schweine 5 Schafe
20 Hühner 200 Eier
2 Schweine
Zusätzlich zum Zehnt,
gab es den Robot:
Der Robot war nichts
anderes, als mehrere Tage Arbeit im Wald
(Holz fällen) und die Burg in stand
halten. Daraus kann man schließen, daß das Lehnssystem auch eine Form
von Sozialsystem war.
Dabei muss man vor allem
bedenken, daß ja im Mittelalter die Bevölkerungsdichte unvergleichlich geringer
war als heute! Die Siedlungseinheiten (=Orte, Städte) lebten nicht durch die
Grenzen der Herrschaftsgebiete voneinander getrennt, sondern durch tiefe Wälder
und unwegsame oder zumindest brachliegende Gegenden. Menschen gab es also
wenige, Land jedoch im Überfluss.
Von wirtschaftlichem
Wert und damit entscheidend für die Macht eines Lehnsherrn konnte Land jedoch
nur dann sein, wenn Menschen darauf lebten, eben Vasallen, die das Land
bestellten und die Burg erhielten. Wären diese Vasallen abgewandert, (aus dem
Grund, daß sie zum Beispiel durch den Landüberfluss anderswo nur allzu gerne
aufgenommen worden wären,) so wäre das Land für den Lehnsherrn völlig wertlos
geworden. Schon durch die Funktionsweise des Feudalsystems waren also Lehnsherr und Vasall lebensnotwendig
aufeinander angewiesen, Missbrauch konnte also nicht zu weit getrieben
werden.
Und somit komme ich zur
eigentlichen Frage der Ausbeutung:
Es wird nicht genügen,
bloß auf Missstände des Mittelalters zu verweisen.
Jede menschliche
Gemeinschaft, auch die Demokratie, ist unvollkommen und leidet unter
Missständen. Wir müssen also das Mittelalter und seine Unvollkommenheit mit
anderen Epochen und deren Unvollkommenheit, beispielweise mit der Gegenwart
vergleichen, um die Frage nach dem „wie ausbeuterisch“ beantworten zu können.
Wir müssen der Frage
nachgehen, was „Ausbeutung“ eigentlich bedeutet.
Ein Beispiel: Jede größere menschliche Gemeinschaft bedarf
z.B: Geld und Arbeitsleistungen, die von ihren Mitglieder zu erbringen sind, um
fortexistieren zu können.
Steuern und Abgaben
etwa, erheben das Mittelalter wie die Gegenwart.
Die Existenz von
Steuern, kann man wohl nicht als „Ausbeutung“ definieren.
Die Einhebung zu hoher Steuern oder der
Missbrauch und die Verschleuderung der Steuererträge hingegen scheint mir sehr
wohl unter den Begriff der „Ausbeutung“ zu passen. Wenn
wir die Steuerhöhe betrachten, dann fällt auf, daß im Mittelalter der vorher
beschriebene Zehent, also ein zehntel des jährlichen Ertrages des Bauern ,
eingehoben wurde (manchmal auch 25 %).
Heute zahlen wir in Österreich
einen erheblich höheren Anteil unserer Arbeitserträge (bis zu 50 %). Wir zahlen ihn,
wie damals unter Zwang, auch an eine „obrigkeitliche Stelle“, nämlich die
Finanzverwaltung der Republik, wie damals der Grundherr die Möglichkeit hatte,
die Steuerabgabe zu erzwingen.
*Als Paradebeispiel mittelalterlicher „Ausbeutung“, wird man wahrscheinlich die Leibeigenschaft des Bauern ansehen.
Unter Leibeigenschaft
allerdings sind sehr verschiedene Formen der Abhängigkeit der Bauern
zusammengefasst. Der mittelalterliche Bauer ist in vielfacher, von Region und
zu Region allerdings sehr unterschiedlicher Weise, von seinem adeligem oder
kirchlichem Grundherren abhängig.
Allerdings gibt es in
jeder menschlichen Gesellschaft Abhängigkeiten, auch heutzutage.
Der Angestellte ist von
seinem Arbeitsgeber abhängig, der Beamte von seinen Vorgesetzten, der Schüler
vom Lehrer, der Schuldner von seiner Bank, der Häftling von seinem Wärter.
Auch darf man die
mittelalterlichen Formen der Leibeigenschaft nicht mit der Sklaverei der Antike
verwechseln, wo der Sklave vielfach wirklich völlig rechtlos war. Sklaverei und
Sklavenhandel hat es auch noch im 19 Jhdt. etwa in Amerika gegeben;
Sklavenarbeit mussten die Gefangenen in den Konzentrationslagern des
Nationalsozialismus und Kommunismus verrichten. All das hat mit der
Leibeigenschaft des Mittelalters in Europa, nicht sehr viel zu tun.
Betrachten wir den Begriff „Leibeigenschaft“ näher:
Sie beschreibt einen Zustand verringerter ,persönlicher
Freiheit.
Der Leibeigene im eigentlichem
Sinn meint eine Person, die durch weiterreichende Abhängigkeit von einem
Leibherren gekennzeichnet ist und in dessen Dienst steht.
Die Leibeigenschaft
kommt, wie bereits gesagt, aus dem alten
Germanischem Rechtssystem.
Der Grund der Unfreiheit entstand aber auch noch später aus anderen
Ursachen, wie etwa Kriegsgefangenschaft, Abstammung von unfreien Eltern,
Verheiratung mit einem Unfreien, gerichtliche Überweisung zahlungsfähiger
Schuldner an den Gläubiger, auch freiwilliger Unterwerfung etwa von
Schutzsuchenden unter die Herrschaft eines mächtigen Feudalherren, der dann
schützt und ernährt.
Neben diese vollständig Unfreien (Knechte), treten
aber die halbfreien, die an ihren Höfen und an den von ihnen bebauten Böden, gebunden und die bestimmten Abgaben und Dienstleistungen an einen
Grundherren verpflichtet sind, die aber sehr
wohl bestimmte eingeschränkte Rechte
besitzen.
Unter dem Einfluß der
Kirche wandeln sich im Laufe des Mittelalters diese Verhältnisse und es
entwickelt sich allmählich unter Zurückdrängung
der Leibeigenschaft im eigentlichem Sinn eine allgemeine Grundhörigkeit, das heißt, daß dem Bauern nun ganz
allgemein der Status der Halbfreien
zugeordnet ist (Höriger), daß
seinen Verpflichtungen ( Abgaben usw.) aber auch weitergehende Rechte
entsprechen.
Der Höriger ist nach wie
vor in seiner Bewegungsfreiheit von seiner Grundherrschaft abhängig und ist
verpflichtet auf dem Gut zu bleiben und es zu bebauen; dieser Pflicht aber
entspricht etwa auch sein Recht auf diesem Gut bleiben zu können.
Der Bauer ist in Verbindung mit seiner Grundherrschaft
gewissermaßen sozial abgesichert.
(entnommen aus „Meyers Konservationslexikon“ Leipzig und
Wien 1905, unter dem Stichwort „Leibeigenschaft“
sowie „Meyers Taschenlexikon“ Geschichte).
*Ein letztes kurzes Beispiel: Bauern, die man für bestimmte Arbeit
gewinnen wollte, erhielten weitere Rechte zugesichert, die auch vertraglich
festgelegt wurden.
So ist aus dem 12.
Jahrhundert ein Vertrag zwischen Bischof Bernhard von Hildesheim und Bauern erhalten,
denen Land zugeteilt wurde, das sie aber zuvor noch roden mussten. Der
Rodungsbauer war zum Fällen der Bäume und zur Ausrodung der Wurzeln
verpflichtet; als Gegenleistung war sein Land steuerfrei.