„Wie ausbeuterisch war das Mittelalter ?“

 

Die Bauern hatten dem Lehnsherrn einen Grundzins (oder auch Zehnt) abzugeben und Robot zu leisten. Steuern mussten sie nur bei wirklichem Bedarf zahlen und wenn, dann nur sehr gering. Für all diese Leistungen, hatte der Lehnsherr den Bauern Schutz zu gewähren und für sie in den Krieg zu ziehen. Denn Waffendienst war ausschließlich Sache des Adels, der auf Turnieren etc. von Kindheit an ständig dafür trainierte.

 

Man unterschied eben den „Nährstand“ (= Bauern) und „Wehrstand“ (=Adel).

Der vorher erwähnte Grundzins oder Zehnt, verpflichtete den Bauern ein Zehntel seines Ertrages pro Jahr an seinen Lehensherren abzugeben.

Ich will anhand eines Beispieles darstellen, wie groß der Ertrag eines Bauern im Mittelalter

durchschnittlich war.

 

             Eigentum der Bauern:                                  Abgabe an den Grundherren:

                          20-40  Rinder                                                200 Käse

                          15-35 Schafe                                                  2     Rinder

                           5        Schweine                                             5   Schafe

                           20      Hühner                                                200 Eier

                                                                                                 2 Schweine

 

Zusätzlich zum Zehnt, gab es den Robot:

Der Robot war nichts anderes, als mehrere Tage Arbeit im Wald (Holz fällen) und die Burg in stand halten. Daraus kann man schließen, daß das Lehnssystem auch eine Form von Sozialsystem war.

 

Dabei muss man vor allem bedenken, daß ja im Mittelalter die Bevölkerungsdichte unvergleichlich geringer war als heute! Die Siedlungseinheiten (=Orte, Städte) lebten nicht durch die Grenzen der Herrschaftsgebiete voneinander getrennt, sondern durch tiefe Wälder und unwegsame oder zumindest brachliegende Gegenden. Menschen gab es also wenige, Land jedoch im Überfluss.

 

Von wirtschaftlichem Wert und damit entscheidend für die Macht eines Lehnsherrn konnte Land jedoch nur dann sein, wenn Menschen darauf lebten, eben Vasallen, die das Land bestellten und die Burg erhielten. Wären diese Vasallen abgewandert, (aus dem Grund, daß sie zum Beispiel durch den Landüberfluss anderswo nur allzu gerne aufgenommen worden wären,) so wäre das Land für den Lehnsherrn völlig wertlos geworden. Schon durch die Funktionsweise des Feudalsystems waren also Lehnsherr und Vasall lebensnotwendig aufeinander angewiesen, Missbrauch konnte also nicht zu weit getrieben werden.

 

Und somit komme ich zur eigentlichen Frage der Ausbeutung:

Es wird nicht genügen, bloß auf Missstände des Mittelalters zu verweisen.

Jede menschliche Gemeinschaft, auch die Demokratie, ist unvollkommen und leidet unter Missständen. Wir müssen also das Mittelalter und seine Unvollkommenheit mit anderen Epochen und deren Unvollkommenheit, beispielweise mit der Gegenwart vergleichen, um die Frage nach dem „wie ausbeuterisch“ beantworten zu können.

 

Wir müssen der Frage nachgehen, was „Ausbeutung“ eigentlich bedeutet.

 

Ein Beispiel: Jede größere menschliche Gemeinschaft bedarf z.B: Geld und Arbeitsleistungen, die von ihren Mitglieder zu erbringen sind, um fortexistieren zu können.

Steuern und Abgaben etwa, erheben das Mittelalter wie die Gegenwart.

Die Existenz von Steuern, kann man wohl nicht als „Ausbeutung“ definieren.

Die Einhebung zu hoher Steuern oder der Missbrauch und die Verschleuderung der Steuererträge hingegen scheint mir sehr wohl unter den Begriff der „Ausbeutung“ zu passen. Wenn wir die Steuerhöhe betrachten, dann fällt auf, daß im Mittelalter der vorher beschriebene Zehent, also ein zehntel des jährlichen Ertrages des Bauern , eingehoben wurde (manchmal auch 25 %).

Heute zahlen wir in Österreich einen erheblich höheren Anteil unserer Arbeitserträge (bis zu 50 %). Wir zahlen ihn, wie damals unter Zwang, auch an eine „obrigkeitliche Stelle“, nämlich die Finanzverwaltung der Republik, wie damals der Grundherr die Möglichkeit hatte, die Steuerabgabe zu erzwingen.

 

*Als Paradebeispiel mittelalterlicher „Ausbeutung“, wird man wahrscheinlich die Leibeigenschaft des Bauern ansehen.

 

Unter Leibeigenschaft allerdings sind sehr verschiedene Formen der Abhängigkeit der Bauern zusammengefasst. Der mittelalterliche Bauer ist in vielfacher, von Region und zu Region allerdings sehr unterschiedlicher Weise, von seinem adeligem oder kirchlichem Grundherren abhängig.

 

Allerdings gibt es in jeder menschlichen Gesellschaft Abhängigkeiten, auch heutzutage.

Der Angestellte ist von seinem Arbeitsgeber abhängig, der Beamte von seinen Vorgesetzten, der Schüler vom Lehrer, der Schuldner von seiner Bank, der Häftling von seinem Wärter.

 

Auch darf man die mittelalterlichen Formen der Leibeigenschaft nicht mit der Sklaverei der Antike verwechseln, wo der Sklave vielfach wirklich völlig rechtlos war. Sklaverei und Sklavenhandel hat es auch noch im 19 Jhdt. etwa in Amerika gegeben; Sklavenarbeit mussten die Gefangenen in den Konzentrationslagern des Nationalsozialismus und Kommunismus verrichten. All das hat mit der Leibeigenschaft des Mittelalters in Europa, nicht sehr viel zu tun.

 

Betrachten wir den Begriff „Leibeigenschaft“ näher:

Sie beschreibt  einen Zustand verringerter ,persönlicher Freiheit.

Der Leibeigene im eigentlichem Sinn meint eine Person, die durch weiterreichende Abhängigkeit von einem Leibherren gekennzeichnet ist und in dessen Dienst steht.

Die Leibeigenschaft kommt, wie bereits gesagt, aus dem alten Germanischem Rechtssystem.

Der Grund der Unfreiheit entstand aber auch noch später aus anderen Ursachen, wie etwa Kriegsgefangenschaft, Abstammung von unfreien Eltern, Verheiratung mit einem Unfreien, gerichtliche Überweisung zahlungsfähiger Schuldner an den Gläubiger, auch freiwilliger Unterwerfung etwa von Schutzsuchenden unter die Herrschaft eines mächtigen Feudalherren, der dann schützt und ernährt.

 

Neben diese vollständig Unfreien (Knechte), treten aber die halbfreien, die an ihren Höfen und an den von ihnen bebauten Böden, gebunden und die bestimmten Abgaben und Dienstleistungen an einen Grundherren verpflichtet sind, die aber sehr wohl bestimmte eingeschränkte Rechte besitzen.

 

Unter dem Einfluß der Kirche wandeln sich im Laufe des Mittelalters diese Verhältnisse und es entwickelt sich allmählich unter Zurückdrängung der Leibeigenschaft im eigentlichem Sinn eine allgemeine Grundhörigkeit, das heißt, daß dem Bauern nun ganz allgemein der Status der Halbfreien zugeordnet ist (Höriger), daß seinen Verpflichtungen ( Abgaben usw.) aber auch weitergehende Rechte entsprechen.

 

Der Höriger ist nach wie vor in seiner Bewegungsfreiheit von seiner Grundherrschaft abhängig und ist verpflichtet auf dem Gut zu bleiben und es zu bebauen; dieser Pflicht aber entspricht etwa auch sein Recht auf diesem Gut bleiben zu können.

 

Der Bauer ist in Verbindung mit seiner Grundherrschaft gewissermaßen sozial abgesichert.

(entnommen aus „Meyers Konservationslexikon“ Leipzig und Wien 1905, unter dem Stichwort „Leibeigenschaft“ sowie „Meyers TaschenlexikonGeschichte).

 

*Ein letztes kurzes Beispiel: Bauern, die man für bestimmte Arbeit gewinnen wollte, erhielten weitere Rechte zugesichert, die auch vertraglich festgelegt wurden.

So ist aus dem 12. Jahrhundert ein Vertrag zwischen Bischof Bernhard von Hildesheim und Bauern erhalten, denen Land zugeteilt wurde, das sie aber zuvor noch roden mussten. Der Rodungsbauer war zum Fällen der Bäume und zur Ausrodung der Wurzeln verpflichtet; als Gegenleistung war sein Land steuerfrei.

 

Venzel Czernin